Die wichtigsten Redewendungen für Mitarbeiter
öffentlicher
Einrichtungen im Umgang mit
schwierigen Bürgern.
1. „Des ham’ma immer scho so g’mocht.“
Diese Redewendung soll dem ratsuchenden
Bürger die Erläuterung einer Fülle von Gesetzesvorschriften ersparen, die das
Handeln des Mitarbeiters begründen würden.
2. „Des ham’ma
no nie so g’mocht “
Mit dieser Formulierung wird dem
Bürger klar gemacht, dass es für sein Anliegen noch keinen Präzedenzfall gibt.
3.
„Wås glau’m se, wea se sån?“
Aufforderung an den Bürger, sich
des in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatzes zu erinnern.
4. „Do kennt jo
a jeda kumma.“
Hinweis an den Bürger, dass eine
besondere Behandlung seines Anliegens unerwünscht eine Vorbildwirkung nach sich
ziehen könnte.
5. „Se san net da anziche, bei dem des so g’mocht wird.“
Dient dazu, den Bürger im Falle
einer negativen Erledigung seines Anliegens zu vertrösten.
6. „Waun ma des an erlaub’n, woin’s olle Hobn.“
Erläuterung, warum Ausnahmen
infolge deren Widerspruchs mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht möglich sind und
eine Ausnahme eine Änderung der grundsätzlich einheitlichen Gepflogenheiten
nach sich ziehen würde.
7. „Fia des homma ka Göd.“
Da so ein Anliegen aus sachlichen
Gründen nicht immer abgewiesen werden kann, bietet diese Redewendung (Hinweis
auf das genehmigte Budget) einen allgemein verständlichen Ausweg.
8. „Dafia bin i
net zuaständig.“
Die Kurzform für: Gemäß der
Geschäftseinteilung für dieses Amt vom … in der derzeit geltenden Fassung … usw.
9. „Waun i des ollas
wissat, warat i net do.“
Aufforderung an den Bürger, sich mit dem Niveau seines
Anliegens an den, auf Grund der Besoldung des öffentlich Bediensten zu erwartenden, mentalen
Möglichkeiten des Mitarbeiters an dieser
Dienststelle zu orientieren.
10. „Do muaß i zerscht mit’n Schef
redn.“
Verweis auf den strikt
einzuhaltenden Dienstweg und die vorgegebene und zu beachtende interne Hirarchie. (Der ‚Schef’ ist
außerdem auch nicht immer sofort für eine Anfrage erreichbar.)